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Allgemeine Benützungsbedingugen

  1. Die Benützung des entliehenen Sport-bzw.Freizeitgerätes erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  2. Auf der Strecke ist mit Gegenverkehr zu rechnen und ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
     
  3. Über die Bedienung und Handhabung der Gokarts ,sowie Scooter erfolgt seitens des Gokart Guides eine ausführliche Belehrung und sind dessen Anweisungen strikt Folge zu leisten.
     
  4. Die vom Gokart Guide auf der Strecke vorgegebene Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
     
  5. Jedem Benützer wird ein Sturzhelm kostenlos zur Verfügung gestellt.
     
  6. Für Beschädigungen der Leihgeräte,welche die normale Gebrauchsabnützung übersteigen,ist Ersatz zu leisten.
     
  7. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jedweder Art aus welchem Rechtsgrunde auch immer ist ausgeschlossen.
     
  8. Eltern haften für Ihre Kinder.
     
  9. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw.Bezahlung der Verleihgebühr gelten die „Allgemeinen Benützungsbedienungen“als zur Kenntnis genommen.
     
  10. Kindern unter einer Körpergröße von 150 cm ist das alleinige Fahren der Gokarts untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.   

Interessante Links:
Schi-Lenz
Fahrlechhütte
Schischule Hopl


Schi-Lenz, Rohrmoosstr. 218, 8971 Rohrmoos, Österreich Öffnungszeiten - Anreise - Kontakt
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