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Allgemeine Benützungsbedingugen
- Die Benützung des entliehenen Sport-bzw.Freizeitgerätes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Auf der Strecke ist mit Gegenverkehr zu rechnen und ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
- Über die Bedienung und Handhabung der Gokarts ,sowie Scooter erfolgt seitens des Gokart Guides eine ausführliche Belehrung und sind dessen Anweisungen strikt Folge zu leisten.
- Die vom Gokart Guide auf der Strecke vorgegebene Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
- Jedem Benützer wird ein Sturzhelm kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Für Beschädigungen der Leihgeräte,welche die normale Gebrauchsabnützung übersteigen,ist Ersatz zu leisten.
- Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jedweder Art aus welchem Rechtsgrunde auch immer ist ausgeschlossen.
- Eltern haften für Ihre Kinder.
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw.Bezahlung der Verleihgebühr gelten die „Allgemeinen Benützungsbedienungen“als zur Kenntnis genommen.
- Kindern unter einer Körpergröße von 150 cm ist das alleinige Fahren der Gokarts untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
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